Im Rahmen meiner Recherche zu Bauakten bin ich auf einen Zeitungsartikel gestoßen, der dieses Thema aufgreift. Gerne hätte ich diesen Artikel entweder komplett - oder auszugsweise im Internet-Blog veröffentlicht - stellt sich nur die Frage: Darf man das?
Bei der Recherche danach bin ich auf den Fall und Rechtsstreit zu "Perlentaucher" aufmerksam geworden. Über 5 Jahre hatte sich hier der Rechtsstreit hingezogen und ging durch mehrere Instanzen! "Perlentaucher" hatte Buchkritiken der "FAZ" und "SZ" resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weiter vertrieben. Nur in einigen Beispielfällen wurde den Klagenden jedoch Recht gegeben.
Da ich jedoch keine Lust habe mich in einen jahrelangen Rechtsstreit zu begeben und auch noch ein Teil der Prozesskosten - so wie im Fall von "Perlentaucher" - zu übernehmen, ziehe ich es vor Artikel in meinen eigenen Worten wiederzugeben, Quellen zu nennen sowie im Zweifel in Kontakt mit der Zeitung zu treten
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